Ein Wiener Kastenfenster besteht aus zwei Fensterebenen mit einem Luftraum dazwischen. Diese Bauweise ist der Grund, warum das Fenster funktioniert – und warum man es nicht wegwerfen muss, um es besser zu machen. In den meisten Fällen sitzt das Problem im Glas und in den Dichtungen, nicht im Holz.
Wir sind eine Glaswerkstatt. Wir tauschen die Scheiben, nicht die Fenster.
Was am Kastenfenster wirklich kalt ist
In einem unsanierten Wiener Kastenfenster stecken zwei Einfachscheiben, meist 3 bis 4 mm stark. Interessant ist, wie die Stadt Wien das einordnet: Ein originales Kastenfenster entspricht in seinen Wärmeschutzeigenschaften bereits etwa einem neuen Isolierglas-Einfachfenster – beide liegen bei rund 2,2 bis 2,6 W/m²K.
„Nachträglich mit Isolierglas ausgestattete historische Kastenfenster besitzen aufgrund der energetisch günstigeren Einbausituation deutlich bessere Wärmeschutzeigenschaften als Isolierglas-Einfachfenster (Kastenfenster: U-Wert ges. ca. 1,3 W/m²K; Isolierglas-Einfachfenster: U-Wert ges. ab ca. 2,2 W/m²K).“
Magistratsabteilung 19, Folder „Wiener Kastenfenster“, Wien 2010Eine zweidimensionale Simulation der Magistratsabteilung 18 rechnet dasselbe Fenster durch und kommt auf noch deutlichere Werte:
| Aufbau | U-Wert gesamt | Quelle |
|---|---|---|
| Kastenfenster, beidseitig 4 mm Einfachglas | 2,9 W/m²K | MA 18, 2014 |
| Kastenfenster, original (Einordnung) | 2,2–2,6 W/m²K | MA 19, 2010 |
| Neues Isolierglas-Einfachfenster | ab ca. 2,2 W/m²K | MA 19, 2010 |
| Kastenfenster mit Isolierglas im Innenflügel | 1,3 W/m²K | MA 19, 2010 |
| Kastenfenster mit Isolierglas im Innenflügel | 0,9 W/m²K | MA 18, 2014 |
Das sanierte alte Fenster ist dem neuen also nicht unterlegen, sondern überlegen. Und der Sprung vom unsanierten Kastenfenster zum neuen Fenster ist kleiner, als die meisten Angebote vermuten lassen.
Warum ein neues Fenster in einer ungedämmten Ziegelwand ein Problem sein kann
Das ist kein Verkaufsargument von uns, sondern eine Feststellung der Stadt Wien:
„Bei in einer gemauerten und ungedämmten Außenwand nachträglich eingebauten Isolierglasfenstern entstehen zwischen der inneren Laibung und dem äußeren Gewände problematische Wärmebrücken, welche die vermeintlichen wärmetechnischen Vorteile der Isolierglasfenster deutlich relativieren. Kondenswasserbildung und in der Folge Schimmel treten hier in vielen Fällen auf.“
„Daher gilt hier die bauphysikalische Regel: Kein Einbau von Isolierglasfenstern in Ziegelwände ohne Dämmung!“
Magistratsabteilung 18, Werkstattbericht 140 „Wiener Fenster“, 2014Der Hintergrund: Ein sehr gut dämmendes Fenster verschiebt den kältesten Punkt vom Glas auf die Laibung daneben. In der Simulation der MA 18 sinkt die Temperatur an Stockrahmen und Laibung beim einflügeligen Isolierglasfenster auf 13,4 °C – bei Raumluftfeuchten von bis zu 70 %, die in Wohnungen durchaus üblich sind, beginnt dort die Kondensatbildung.
Ein Kastenfenster mit besserem Glas im Innenflügel verschiebt diesen Punkt nicht, weil der Aufbau in der Laibung derselbe bleibt.
Innenflügel oder Außenflügel: die Entscheidung, an der alles hängt
Das neue Glas gehört in den Innenflügel. Der Außenflügel behält seine alte Scheibe. Das ist die Position beider zuständiger Dienststellen:
„In einzelnen Fällen kann der Einsatz von Isolierverglasung am inneren (nicht äußeren!) Flügel eine sinnvolle Maßnahme zur weiteren Verbesserung des Wärme- und Schallschutz sein (jedoch nicht bei denkmalgeschützten Objekten!).“
MA 19, Folder „Wiener Kastenfenster“, 2010„Aus bauphysikalischen Gründen und wegen der räumlichen Gesamtwirkung der Fassade ist diese Isolierverglasung an den inneren Flügeln vorzunehmen.“
MA 18, Werkstattbericht 140, 2014Der Grund ist der Luftraum dazwischen. Der Kasten muss kalt bleiben. Er ist der Puffer, der Feuchtigkeit aus der Wohnung abführt. Dazu muss der Innenflügel dichter sein als der Außenflügel – nicht umgekehrt.
„Der Kasten (also der Zwischenraum zwischen den Fensterebenen) muss kalt sein! Die Innenflügel müssen dichter als die Außenflügel sein. Sollen die Flügel abgedichtet werden, so betrifft dies IMMER die Innenflügel. Nach außen hin muss das Fenstersystem dampfoffener werden!“
bauXund für ÖkoKauf Wien, „Leitfaden Fenstersanierung“, 2009Wird stattdessen der Außenflügel abgedichtet oder verglast, kehrt sich das um. Feuchte Raumluft gelangt in den Kasten und findet dort keinen Ausgang mehr.
Es gibt eine Faustregel, an der Sie ablesen können, ob Ihr Fenster richtig aufgebaut ist: Gut sanierte Kastenfenster beschlagen bei erhöhter Luftfeuchte an der Innenseite der Innenflügel. Beschlägt dagegen die Innenseite der Außenflügel, sind entweder die Innenflügel zu undicht oder die Außenflügel zu dicht.
Mehr dazu auf der Seite Kastenfenster undicht.
Was in den Falz passt
Die Glasstärke ist die einzige harte Grenze. Der Falz eines historischen Flügels ist für 2 bis 4 mm Einfachglas gemacht. Was hineinpasst, entscheidet sich am Fenster, nicht im Katalog. Grob gibt es drei Wege.
Beschichtetes Einfachglas
Eine einzelne Scheibe mit Wärmeschutzbeschichtung, in der Stärke wie das alte Glas. Der geringste Eingriff – der Falz bleibt unverändert. Es ist auch der Weg, den das Bundesdenkmalamt an geschützten Objekten ausdrücklich als vertretbar bezeichnet: „der Wechsel auf beschichtete Einfachgläser“. Der Gewinn ist geringer als bei den anderen Wegen, aber vorhanden.
Dünnes Isolierglas
Zwei Scheiben mit schmalem Zwischenraum, Aufbauten ab etwa 8 mm. Braucht mehr Falz als vorhanden ist – das bedeutet in der Regel eine Aufdopplung am Flügel.
Vakuumglas
Zwei Scheiben mit evakuiertem Zwischenraum, Gesamtdicke ab 7,7 mm bei einem Ug-Wert von 0,7 W/m²K. Der beste Wärmeschutz bei der geringsten Dicke – dazu haben wir eine eigene Seite.
Wo der Falz nicht reicht, stellt sich die Frage, ob aufgedoppelt wird. Ausfalzen – den Falz tiefer nachfräsen – kommt an geschützten Objekten nicht in Frage:
„Ein nachträgliches Ausfalzen der Glasfälze ist in der Regel denkmalfachlich nicht vertretbar. Grundsätzlich sind Lösungen mittels Aufleimungen zur Erreichung höherer Falzstärken anzustreben.“
Bundesdenkmalamt, „Standards der Baudenkmalpflege“, 2. Auflage 2015Aufdoppeln und Ausfalzen sind Tischlerarbeit, nicht Glaserarbeit. Wenn Ihr Fenster das braucht, sagen wir es Ihnen vor dem Angebot.
Warum außen dünner bleibt als innen
Das ist kein Zufall, sondern Schallschutz. Zwei gleich starke Scheiben schwingen im gleichen Frequenzbereich und verstärken einander. Unterschiedliche Stärken vermeiden diese Resonanz. Das Bundesdenkmalamt nennt dafür ein konkretes Verhältnis:
„Im Falle eines Glaswechsels sollen die unterschiedlichen Glasstärken beim inneren und äußeren Fenster möglichst im Verhältnis von 1:2 stehen (z. B. 3 mm außen / 6 mm innen).“
Bundesdenkmalamt, „Standards der Baudenkmalpflege“, 2015Was das bringt, beziffert wieder die MA 18: Der Schalldämmwert normaler, alter Kastenfenster liegt bei 28 bis 32 Dezibel. Neue Isolierglasfenster erreichen „in der Regel“ rund 33 Dezibel. Mit Isolierglas im Innenflügel und zweifachen Dichtlippen an den inneren Flügelprofilen dagegen erreichen Kastenfenster laut derselben Quelle 43 Dezibel – der Wert, ab dem in Wien gefördert wird. Bei 200 mm Scheibenabstand und Glasstärken von 4 und 6 mm nennt der Bericht sogar 52 Dezibel.
Auch beim Schall ist das Kastenfenster dem neuen Fenster also nicht unterlegen. Der weite Abstand zwischen den Ebenen ist der Grund.
Wann Glastausch nicht der erste Schritt ist
Es gibt Fälle, in denen wir abraten.
Wenn es zieht, ist selten das Glas schuld. Zug am Fenster kommt aus dem Falzspalt zwischen Flügel und Stock, nicht durch die Scheibe. Ein Fenster mit gutem Glas und schlechter Dichtung ist immer noch zugig. Die Reihenfolge lautet: erst dicht, dann warm. Wenn Ihr Innenflügel keine Dichtungen hat oder der Flügel verzogen ist, gehört das zuerst gemacht – und das ist Tischlerarbeit. Wir sagen es Ihnen bei der Besichtigung, auch wenn dann vorerst kein Auftrag für uns dabei ist.
Wenn der Rahmen faul ist. Bei durchfeuchteten oder morschen Flügelhölzern hält weder Kitt noch Dichtung. Auch das ist zuerst Tischlerarbeit.
Wenn das Objekt unter Denkmalschutz steht. Dann ist Isolierglas in der Regel nicht möglich, und es bleibt beschichtetes Einfachglas. Der Gewinn ist dann kleiner – wir sagen Ihnen vorher, wie viel kleiner.
Wenn nur ein einzelnes Fenster kalt ist, während alle anderen im selben Haus in Ordnung sind, liegt die Ursache meist am Fenster selbst und nicht am Glas. Eine Besichtigung klärt das schneller als jedes Angebot.
Schutzzone, Baujahr vor 1945, Denkmalschutz
Drei verschiedene Regelwerke, die nichts miteinander zu tun haben.
Der Fenstertausch in einer Schutzzone oder bei einem Gebäude, das vor dem 1.1.1945 errichtet wurde, ist in Wien anzeigepflichtig – die Bauordnung für Wien nennt das in § 62 Abs 1 Z 3 ausdrücklich. Zuständig ist die MA 37, die MA 19 begutachtet das Erscheinungsbild. Außerhalb von Schutzzonen und bei Gebäuden nach 1945 ist der Fenstertausch bewilligungsfrei.
Der reine Glastausch – Stock und Flügel bleiben, nur die Scheibe wird gewechselt – ist in der Wiener Bauordnung nicht als eigener Tatbestand genannt. Wir behaupten deshalb nicht, dass er verfahrensfrei ist. Was sich sagen lässt: § 62 spricht vom Austausch von Fenstern, nicht von Scheiben. Ob und wann ein Glastausch in Ihrem Fall meldepflichtig ist, klären Sie bitte mit der MA 37 oder der MA 19. Wir helfen bei der Anfrage – entscheiden können wir das nicht.
Unabhängig vom Verfahren gilt § 85 Abs 7 der Bauordnung: Fenster eines Gebäudes müssen „hinsichtlich Konstruktion, Teilung, Profilstärke, Farbe und dergleichen ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen“.
Der Denkmalschutz ist etwas anderes und läuft völlig getrennt. Er betrifft das einzelne Objekt und wird vom Bundesdenkmalamt vollzogen. Wichtig: Eine Maßnahme kann baurechtlich frei und denkmalrechtlich bewilligungspflichtig sein.
„Auch Maßnahmen, die bei der Baubehörde nicht bewilligungspflichtig sind, können einer Bewilligung durch das Bundesdenkmalamt bedürfen (z. B. Fenstertausch, Fußbodenerneuerung).“
Bundesdenkmalamt, „Standards Energieeffizienz am Baudenkmal“, 2021Und zur Verglasung selbst: „Isolierverglasungen sind nur in der zweiten Fensterebene in speziell definierten Ausnahmefällen ausführbar.“ Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, ist die realistische Option daher beschichtetes Einfachglas. Alles andere braucht einen Bescheid. Ausführlich steht das auf der Seite Schutzzone und Denkmalschutz.
Förderungen: der Stand im Juli 2026
Hier ist die Lage unerfreulich, und wir sagen es lieber direkt. Für den reinen Glastausch gibt es in Wien derzeit keine Förderung.
| Förderung | Stand | Deckt Glastausch? |
|---|---|---|
| Sanierungsbonus des Bundes | eingestellt 02.02.2026 | ja, ausdrücklich |
| Handwerkerbonus | beendet 28.02.2026 | — |
| Wiener Altstadterhaltungsfonds | ausgesetzt 15.07.2026 | objektbezogen |
| MA 50, Schall- und Wärmeschutzfenster | aktiv | nein |
| Denkmalpflegeförderung des BDA | aktiv | nur bei Denkmalschutz |
Die Wiener Förderung der MA 50 beträgt 35 % der anerkannten Kosten und steht auch Mieterinnen und Mietern offen. Sie verlangt aber, dass alle Fenster der Wohnung getauscht werden, und einen Uw-Wert von höchstens 1,40 W/m²K. Ein Glastausch erfüllt das nicht.
Der Sanierungsbonus des Bundes hatte den Glastausch ausdrücklich anerkannt – „Tausch von Fenstern/Außentüren oder Tausch der Gläser von Fenstern/Außentüren“ – und für Gründerzeithäuser eine gelockerte Grenze von Uw ≤ 1,4 W/m²K vorgesehen. Diese Schiene wurde im Februar 2026 eingestellt. Die Sanierungsoffensive ist bis 2030 budgetiert, eine neue Tranche ist denkbar; angekündigt ist keine.
Rechnen Sie also mit dem vollen Betrag. Wenn sich daran etwas ändert, sagen wir es Ihnen. Was wir nicht tun: mit dem Handwerkerbonus werben, den es seit Februar nicht mehr gibt.
Ablauf
- Sie schicken uns Fotos. Ein Bild vom ganzen Fenster von innen, eines vom geöffneten Innenflügel und eines vom Falz mit den Glasleisten. Wenn das Glas gesprungen ist, zusätzlich eine Nahaufnahme.
- Wir kommen zum Messen. Falztiefe, Falzbreite, Flügelzustand, Dichtungen, Scheibenmaße. Dabei sagen wir Ihnen auch, ob vorher Tischlerarbeit nötig ist.
- Sie bekommen ein Angebot mit Glasaufbau, Stärken und Preis.
- Wir tauschen das Glas. Altes Glas heraus, Falz reinigen, neues Glas setzen, verkitten oder Verglasungsleisten setzen.
Was wir nicht machen
Wir bauen keine Fenster. Wir doppeln keine Flügel auf und fräsen keine Dichtungsnuten. Wenn Ihr Fenster das braucht, nennen wir Ihnen den Bedarf, und Sie beauftragen einen Tischler – vorher oder gleichzeitig.
Häufige Fragen
Muss ich alle Fenster auf einmal machen lassen?
Nein. Technisch ist jedes Fenster einzeln machbar, und viele beginnen mit den Räumen, die am meisten stören – Schlafzimmer und Straßenseite. Für die Wiener Fensterförderung wären zwar alle Fenster der Wohnung nötig, die deckt den reinen Glastausch aber ohnehin nicht ab.
Sieht man von außen einen Unterschied?
Beim Glastausch im Innenflügel bleibt die äußere Scheibe unverändert. Von der Straße aus ändert sich nichts – das ist der Grund, warum dieser Weg in Schutzzonen überhaupt in Frage kommt.
Ich bin Mieterin. Wer zahlt das?
Das hängt vom Mietvertrag ab und davon, ob es sich um Erhaltung oder um Verbesserung handelt. Wir rechnen mit dem ab, der uns beauftragt, und stellen die Unterlagen so aus, dass Sie sie weiterreichen können.
Wie lange hält so eine Verglasung?
Das Bundesdenkmalamt merkt zu Kastenfenstern an, sie besäßen „eine hohe Lebensdauer, oftmals 100 Jahre und mehr“, während bei Thermoverglasungen die Gasfüllung über 20 bis 30 Jahre entweichen könne. Vakuumglas hat keine Gasfüllung und ist von diesem Punkt nicht betroffen.
Brauche ich für den Glastausch eine Bewilligung?
Für den Austausch ganzer Fenster in Schutzzonen und bei Gebäuden vor 1945 genügt eine Bauanzeige. Der reine Scheibentausch ist in der Bauordnung nicht als eigener Fall genannt – wir behaupten deshalb nicht, dass er verfahrensfrei ist. Bei denkmalgeschützten Objekten braucht es in jedem Fall das Bundesdenkmalamt.
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Quellen dieser Seite
- Magistratsabteilung 19, Folder „Wiener Kastenfenster“, Wien 2010
- Magistratsabteilung 18, Werkstattbericht 140 „Wiener Fenster – Gestaltung und Erhaltung“, 2014
- bauXund forschung & beratung für ÖkoKauf Wien, „Leitfaden Fenstersanierung“, 2009
- Bundesdenkmalamt, „Standards der Baudenkmalpflege“, 2. Auflage 2015
- Bundesdenkmalamt, „Standards Energieeffizienz am Baudenkmal“, 2021
- Bauordnung für Wien, §§ 62, 62a und 85 (Rechtsinformationssystem des Bundes)
- Stadt Wien, MA 50, Förderung Schall- und Wärmeschutzfenster
- Sanierungsoffensive des Bundes, Förderungsfähige Kosten Sanierungsbonus 2026
Glaserei Sahin